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Steuerliche Behandlung in der Imkerei

Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 63 vom 30.12.2014 erstmals diese gesetzliche Größenordnung für Imkereien, die für ertragssteuerliche Zwecke anzuwenden ist, formuliert. Danach wird ab 01.01.2016 davon ausgegangen, dass bei einer Betriebsgröße bis zu 30 Bienenvölkern kein Gewinn in der Imkerei erwirtschaftet wird. Bei einer Betriebsgröße von 31 bis 70 Völkern beträgt der pauschale Gewinn 1000, -- € im Jahr. Ab 71 Völkern ist eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung zu erstellen.

Über die Bedeutung des Beschlusses des Bundesrates wird der D.I.B. berichten.